Wozu ein Testament?

  • ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz. (gesetzliche Erbfolge) Danach erben nur der Ehepartner und / oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass an den Staat.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mir Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
  • Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.

 

In Deutschland haben: 77 % der Bevölkerung kein Testament

                                  20 % ein mangelhaftes

                                    3 % ein korrektes Testament.

 

 

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.

  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.

  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien

  • Unternehmer, Stifter

  • Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte        

 

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab
  • Er verteilt den Nachlass an die Erben
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
  • Erfüllung karitativer Zwecke