Wozu ein Testament?
- ohne letztwillige Verfügung erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz. (gesetzliche Erbfolge) Danach erben nur der Ehepartner und / oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass an den Staat.
- Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mir Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
- Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.
In Deutschland haben: 77 % der Bevölkerung kein Testament
20 % ein mangelhaftes
3 % ein korrektes Testament.
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien
Unternehmer, Stifter
Immobilienbesitzer, Inhaber komplexer Vermögenswerte
Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?
- Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus
- Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten
- Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab
- Er verteilt den Nachlass an die Erben
- Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben.
Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:
- Schutzfunktion für überlebende Angehörige
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder ungewollten Zugriff Dritter
- Erfüllung karitativer Zwecke